Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Buchungen der Band

Jazz2Jazz

Arbeitsbedingungen

  • Der Veranstalter stellt einen trockenen, spritz- und regenwassergeschützten Bereich als Bühne.
  • Innerhalb dieses Bereichs muss sich mindestens eine 230V/16A Steckdose ("normale" Schuko-Steckdose) befinden.
  • Der Veranstalter sorgt bei Bedarf für die Bühnenausleuchtung.
  • Angemessenes Catering stellt der Veranstalter.
  • Jazz2Jazz kann eine Beschallungsanlage stellen (123dB/1m, 2 x 12“-Boxen). Optional auch eine stärkere Anlage.
  • Jazz2Jazz sind in der künstlerischen Ausgestaltung und Darbietung ihres Programms frei.

Preise

  • Die Gage ist per Vorkasse oder direkt nach dem Auftritt in Bar fällig, falls nicht anders vereinbart.
  • Etwaige Strafen wegen der Covid-Kontaktbeschränkung trägt der Veranstalter.
  • Gebühren für Wort und Musik trägt ggf. der Veranstalter.

Haftung und Gewährleistung

  • Jazz2Jazz übernimmt keine Haftung für die Durchführung der Veranstaltung bereitgestellten Materials des Veranstalters oder Dritter.

Rücktritt und Kündigung

  • Wird der Vertrag nicht binnen 14 Tage unterschrieben zurückgesandt, kann Jazz2Jazz vom Vertrag zurücktreten.
  • Konventionalstrafen bei Absagen wegen einem triftigen Grund, wie Krankheit, höhere Gewalt, o.Ä. sind unzulässig.

Datenschutz

  • Jazz2Jazz garantiert den Umgang mit Daten nach DSGVO der EU.

Gerichtsstand

  • Gerichtsstand ist Peine.


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