Allgemeine Geschäftsbedingungen bei
Buchungen der Band
Arbeitsbedingungen
- Der Veranstalter stellt einen trockenen, spritz- und
regenwassergeschützten Bereich als Bühne.
- Innerhalb dieses Bereichs muss sich mindestens eine 230V/16A
Steckdose ("normale" Schuko-Steckdose) befinden.
- Der Veranstalter sorgt bei Bedarf für die Bühnenausleuchtung.
- Angemessenes Catering stellt der Veranstalter.
- Jazz2Jazz kann eine Beschallungsanlage stellen (123dB/1m, 2 x
12“-Boxen). Optional auch eine stärkere Anlage.
- Jazz2Jazz sind in der künstlerischen Ausgestaltung und
Darbietung ihres Programms frei.
Preise
- Die Gage ist per Vorkasse oder direkt nach dem Auftritt in
Bar fällig, falls nicht anders vereinbart.
- Etwaige Strafen wegen der Covid-Kontaktbeschränkung trägt der
Veranstalter.
- Gebühren für Wort und Musik trägt ggf. der Veranstalter.
Haftung und Gewährleistung
- Jazz2Jazz übernimmt keine Haftung für die Durchführung der
Veranstaltung bereitgestellten Materials des Veranstalters oder
Dritter.
Rücktritt und Kündigung
- Wird der Vertrag nicht binnen 14 Tage unterschrieben
zurückgesandt, kann Jazz2Jazz vom Vertrag zurücktreten.
- Konventionalstrafen bei Absagen wegen einem triftigen Grund,
wie Krankheit, höhere Gewalt, o.Ä. sind unzulässig.
Datenschutz
- Jazz2Jazz garantiert den Umgang mit Daten nach DSGVO der EU.
Gerichtsstand
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